Aufbauseminar

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) auf. Dafür wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin der Behörde keine Teilnahmebescheinigung für ein abgelegtes ASF vorlegen kann, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den herkömmlichen Theorieunterricht, sondern um einen besonderen Kurs, der zur Vertiefung des Gefahrenbewusstseins im Straßenverkehr dient. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme an allen Kurssitzungen erhält jeder eine Teilnahmebestätigung über das abgelegte Aufbauseminar. Diese muss wiederum der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.